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Eine rechtliche Frage |
| Mugwump | Erstellt am: 2008-02-15 12:23  
Ein Hallo an alle!
Ich hoffe, Ihr könnt mich aufklären:
Ab wann besitze ich die Rechte auf meine eigenen Texte, wenn noch keiner meiner Texte veröffentlicht wurde?
Vielen Dank im vorhinein!
lg
Mugwump
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| Uwe Pfeiffer | Erstellt am: 2008-02-15 13:31  
Hallo,
der urheber besitzt generell die rechte auf seine eigenen text, unabhängig davon ob der text veröffentlicht wurde oder nicht ... der urheberschutz gilt in der eu bis 70 jahre nach dem tod des autors, i.d.r, 70 bis 71 jahre ... weil die schutzfrist immer erst am 1.1. des folgenden jahres ausläuft ... ist der urheberschutz abgelaufen ... werden texte gemeinfrei und können frei von jedem verwendet werden
einschränkung:
das urheberrecht greift allerdings nur ... wenn der text den nötigen schöpfungsgrad erreicht > um als schützenswert zu gelten ... literarische werke werden i.d.r. diesen erreichen ...
das praktische problem:
der nachweis der eigenen urheberschaft
grüße - uwe
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Uwe Pfeiffer am 2008-02-15 13:39 ]
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| Mugwump | Erstellt am: 2008-03-08 11:53  
vielen dank für die ausführliche antwort!
liebe grüße aus wien!
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